Der logopädischen Behandlung von Sprach-, Sprech- und Stimmstörung geht immer eine ärztliche Verordnung voraus.
Logopädische Behandlung wird von Allgemeinmedizinern, HNO-Ärzten, Neurologen, Kinderärzten, Zahnärzten und Kieferorthopäden verordnet, wenn eine medizinische Indikation vorliegt.
Die Behandlung ist eine Leistung des Heilmittelkataloges
und wird daher von den gesetzlichen Kassen übernommen.
Patienten über 18 Jahre müssen jedoch einen Anteil von 10% + 10.-€ Rezeptgebühr leisten.
Privatversicherte Patienten schließen einen Behandlungsvertrag ab. Die Honorare sind Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung. Im Voraus ist eine Abklärung bzgl. der Kostenübernahme
empfehlenswert.
Natürlich können Sie alle Therapieleistungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Hierzu benötige ich jedoch eine Selbstzahlerverordnung Ihres Arztes, das sogenannte "grüne Rezept".
Sprichwort
Praxis für Logopädie & Ergotherapie
Inhaberin Sarah Uhde-Buresch
Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen
Adam-Titz-Straße 2
41352 Korschenbroich - Glehn
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